Als Buchprüfungsgesellschaft sind wir verpflichtet, uns in einem Abstand von drei Jahren einer Qualitätskontrolle i.S. der Vorschrift des § 57a WPO zu unterziehen, wenn wir gesetzlich vorgeschriebene Abschluss-prüfungen durchführen wollen. Wir haben am System der Qualitätskontrolle der Wirtschaftsprüferkammer teilgenommen und die Teilnahmebescheinigung erhalten.
Folgende Prüfungen werden von unserer Gesellschaft durchgeführt: